Beschlagnahmerisiko

Beschlagnahmerisiko
bei Außenhandelsgeschäften das  Wagnis, dass Waren außerhalb der eigenen Staatsgrenzen durch den Zugriff einer fremden Macht beschlagnahmt werden. Deckung des B. kann durch Ausfuhrbürgschaften und -garantien im Rahmen der  Exportkreditgarantien des Bundes erfolgen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • FCS — Abk. für Free of Capture and Seizure; ⇡ Handelsklausel, nach der das Beschlagnahmerisiko ausgeschlossen wird. Im widrigen Fall kann derjenige, der die Klausel garantiert hat, schadensersatzpflichtig sein …   Lexikon der Economics

  • free of capture and seizure — free of cap|ture and sei|zure [ fri: əv kæptʃə ənd si:ʒə] <engl. > frei von Kaperung u. Beschlagnahme (Klausel, nach der das Beschlagnahmerisiko ausgeschlossen wird) …   Das große Fremdwörterbuch

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